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Patienten Information

Ärztliche Verordnung Sie benötigen für die physiotherapeutische Behandlung einen Verordnungsschein Ihres Hausarztes oder eines Facharztes auf dem folgendes verzeichnet ist: die aktuelle Diagnose die indizierten Therapiemaßnahmen z. B. Mobilisierende Physiotherapie die Anzahl der Behandlungen Bewilligung beim Krankenversicherungsträger Die ärztliche Verordnung ist für die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung vorzulegen. Ausnahmen sind die SVA bei der ersten Behandlungsserie in einem Kalenderjahr und die KUF. Verrechnung der Behandlungskosten Nach Abschluss einer Therapieserie erhalten Sie eine Rechnung über die Behandlungskosten, welche Sie nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, müssen die einzelnen Behandlungssitzungen von Ihnen unterschrieben werden. Selbstbehalt Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig von der Art der Verordnung, der Dauer der Behandlung und den jeweiligen Tarifen der zuständigen Krankenkasse. Da die Tarife sehr variieren, können wir Ihnen gerne eine individuelle Kostenaufstellung vorlegen. Wir erfüllen die Qualitätskriterien der Tiroler Gebietskrankenkasse und somit erfolgen die Kostenerstattung in der Höhe von 80% des Vertragstarifes. Restkosten übernehmen auch private Zusatzversicherungen. Terminvereinbarung Die Behandlungstermine können Sie telefonisch vereinbaren, wobei wir uns bemühen auf Ihre Terminwünsche kurzfristig und flexibel einzugehen. Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bei eventueller Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Absage des Termins! Ersttermin Bitte bringen Sie beim ersten Termin die bewilligte Verordnung und wenn vorhanden ärztliche Befunde, Röntgenbilder und dergleichen mit. Alles weitere wird dann der Physiotherapeut persönlich mit Ihnen besprechen.